4.06.2020

Sportliche Aktivitäten ab dem 8. Juni 2020 – Protokolle

Die Wiederaufnahme von sportlichen Aktivitäten wird ab dem 8. Juni wieder erlaubt sein. Es wird kein Unterschied mehr zwischen Innen- oder Außenaktivitäten, professionellen oder Amateursportlern und verschiedenen Sportarten/-disziplinen gemacht. Dies auf Basis folgender Modalitäten:

  1. Trainingseinheiten sind weiterhin auf eine Teilnehmerzahl von 20 Personen begrenzt. Ein Trainer/Verantwortlicher muss immer anwesend sein. Ab dem 1. Juli wird die maximale Teilnehmerzahl auf 50 Personen erhöht.
  2. Kontaktsportarten (Kampfsport, Ballsportarten usw.) müssen sich weiterhin auf Trainingseinheiten OHNE Kontakt beschränken.
  3. Wettkämpfe (ohne Publikum) können bei den Nicht-Kontaktsportarten wieder aufgenommen werden.
  4. Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen.
  5. Schwimmbäder bleiben bis zum 1. Juli geschlossen.
  6. Die Fitnesszentren dürfen wieder öffnen.
  7. Außenaktivitäten werden weiterhin bevorzugt

Diese Wiederaufnahme der Sportaktivitäten unterliegt einem Protokoll (Hygienemaßnahmen, Desinfektion von Sportmaterial usw.), welche untenstehend einzusehen sind.

Die Organisation von Sport- und Ferienlagern wird ab dem 1. Juli auch erlaubt sein. Hier wird ebenfalls ein Protokoll vorgegeben werden, welches wir allen Vereinen gerne zukommen lassen.