24.07.2020

Nationaler Sicherheitsrat vom 23.07.2020

Im Anschluss an den Nationalen Sicherheitsrat (NSR) von diesem Donnerstag, dem 23. Juli, möchten wir euch folgende Punkte mitteilen, welche für Vereine und Betreiber von Sportinfrastrukturen interessant sind:

1. Es wird vorerst keine Phase 5 der Lockerungen geben, was bedeutet, dass die Anzahl der bei Veranstaltungen, Spielen usw. anwesenden Personen ab dem 1. August nicht wie geplant erhöht werden kann. Die Regel bleibt daher bei maximal 2OO Personen in Innenräumen und maximal 400 Personen im Freien.

2. Das Tragen von Mund- und Nasenschutz ist ab dem 25. Juli in allen überdachten, öffentlichen Orten verpflichtend. Dies bedeutet, dass das Tragen des Schutzes in überdachten Sportanlagen, nicht während der Sportausübung natürlich und nur in öffentlichen Bereichen (z.B. Korridoren), obligatorisch (und nicht nur empfohlen) wird.

3. Ab dem 25. Juli ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz auch an allen stark frequentierten Orten im Freien Pflicht, einschließlich in unseren Vereinen und Sportanlagen (diese Orte müssen in jeder Gemeinde von den lokalen Behörden genau definiert werden).
Wenn es offensichtlich ist, dass die physischen Distanzen vom Publikum während eines Spiels, Turniers, Wettkampfs, … nicht eingehalten werden können, wird es notwendig sein, das Tragen von Mund- und Nasenschutz auch im Freien zur Pflicht zu machen.

Denkt daran, dass es bei der Organisation einer Sportveranstaltung ratsam ist, die Risikobewertungsmatrix zu verwenden, wenn die Veranstaltung mehr als 200 Teilnehmer hat (und sie der Kommune vorzulegen), und dass dies für alle Organisationen mit weniger als 200 Personen empfohlen wird. Diese Matrix ist über den folgenden Link www.covideventriskmodel.be verfügbar.

4. In den Cafeterias, Erfrischungsständen usw. unserer Vereine und Sportzentren ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz Pflicht, außer natürlich beim Sitzen am Tisch. Darüber hinaus weist der NSR darauf hin, dass Kunden in Restaurants und Cafés gebeten werden, ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zu hinterlassen, damit sie im Falle einer Kontamination innerhalb des Betriebs benachrichtigt werden können. Diese Informationen werden nach 14 Tagen gelöscht und können nicht für andere Zwecke verwendet werden. Da diese Maßnahme sehr schwierig umzusetzen sein wird, werden wir euch über ihre effektive Umsetzung informieren.
Die Protokolle für den Sport- und Gastgewerbesektor müssen daher bis zum 25. Juli leicht aktualisiert werden, um diesen neuen NSR-Maßnahmen zu entsprechen.

Darüber hinaus hat der NSR noch einmal daran erinnert, dass die wöchentliche Sozialblase von 15 Personen respektiert werden muss, und die Einhaltung der 6 goldenen Regeln gefordert.