17.02.2022

Corona-Barometer: Stufe orange

Alle sportlichen Aktivitäten sind innen, im Freien und im Schwimmbad erlaubt;

Aktivitäten im Freien sind nach wie vor zu bevorzugen;

Aktivitäten in Innenräumen können stattfinden: CO2-Messgerät = Pflicht in Sporteinrichtungen oder in sogenannten „geschlossenen“ Räumen;

Es gibt Begrenzungen bezüglich der Anzahl der Teilnehmer:innen/Sportler:innen.

SPORTTRAINING:

  • Training ist (innen & außen) erlaubt;
  • max. 200 Sportler:innen Innen, Außen unbegrenzte TN-Zahl, ab 50 Personen CST empfohlen
  • Abstandsregeln (wenn möglich) und Maskenpflicht ab 12 Jahren im Innenbereich bei Kontakt mit Außenstehenden ==> Darf während dem Sport abgenommen werden;

WETTKÄMPFE

  • Innenbereich:
    • mit sitzendem Publikum; 200 Zuschauer. Bei größeren Infrastrukturen ist eine maximale Belegung von 80% möglich. Maskenpflicht für alle!
    • mit dynamischem Publikum; 200 Zuschauer. Bei größeren Infrastrukturen ist eine maximale Belegung von 70% möglich. Maskenpflicht nur für Personal!
    • Wird die Einhaltung des Luftqualitätsstandards eingehalten (900ppm CO2) ist es möglich von der Obergrenze abzuweichen
    • max. 200 Sportler:innen, CST Empfehlung ab 18 Jahren ab 50 Teilnehmer:innen;
    • CST-Pflicht bei mehr als 50 Zuschauer:innen, ausgenommen ehrenamtliche Helfer.

     

    Außenbereich:

    • mit Publikum (sitzend und/oder dynamisch);
    • 200 Zuschauer. Bei größeren Infrastrukturen ist eine maximale Belegung von 80% möglich. Wird die Einhaltung des Luftqualitätsstandards eingehalten (900ppm CO2) ist es möglich von der Obergrenze abzuweichen.
    • Keine Maximalbegrenzung bei den teilnehmenden Sportler:innen, CST Empfehlung ab 18 Jahren ab 50 Teilnehmer:innen
    • CST-Pflicht bei mehr als 100 Zuschauer:innen
    • Ehrenamtliche oder hauptberufliche Helfer:innen sowie unter 16-Jährige sind von der CST Pflicht ausgenommen, insofern sie sich nicht unter das Publikum mischen;

    ==> Es gilt die Maskenpflicht nur für Personal!

    • Ehrenamtliche, Angestellte oder Sicherheitspersonal dürfen das CST kontrollieren. Es muss eine Liste der Personen erstellt werden, die mit der CST-Kontrolle beauftragt wurden.

(SPORT-)LAGER

  • Erlaubt;
  • Mit Übernachtungen;
  • pro Kontaktblase max. 200 Personen Innen, Außen unbegrenzt
  • Maskenpflicht ab 12 Jahren bei Kontakt mit Außenstehenden ==> Darf während dem Sport abgenommen werden;
  • Aktivitäten im Freien sind nach wie vor zu bevorzugen;
  • Aktivitäten in Innenräumen können stattfinden: CO2-Messgerät = Pflicht in Sporteinrichtungen oder in so genannten „geschlossenen“ Räumen.

HORECA

  • CST Pflicht;
  • Keine Personenbegrenzung am Tisch;
  • Maskenpflicht für Service-Personal.

VEREIN

  • Geschäftstreffen, darunter auch Generalversammlungen, VerwaltungsratSitzungen, … sind erlaubt;
  • max. 200 Teilnehmer:innen;
  • Maskenpflicht bei Nichteinhaltung des Abstands;
  • CST ab 50 Personen empfohlen;
  • vorzugsweise Online-Meetings oder Schriftverfahren.

Gemeinsam mit den Kolleg:innen von LOS – dem Leitverband des Ostbelgischen Sports haben wir eine zusammenfassende Tabelle erstellt. Diese finden Sie zum Download im Download Bereich, genauso wie das offizielle Protokoll der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

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Achtung

- CST Empfehlung für Sportler:innen: kann in anderen Teilstaaten abweichen & verpflichtend sein. Bitte informieren Sie sich bei ihren Sportfachverbänden.

- Sportvereine und -strukturen bestimmen ein Team von COVID-Verantwortlichen, die für die Umsetzung der Gesundheitsmaßnahmen verantwortlich sind, um das Bewusstsein der Benutzer (Athleten, Zuschauer, ...) zu schärfen und sie zu informieren, die Maßnahmen zu respektieren.

Grundsätze:

• Lassen Sie sich impfen;
• Waschen Sie sich regelmäßig die Hände;
• Verdächtige Symptome? Bleiben Sie zu Hause und wenden Sie sich an Ihren Arzt;
• Bevorzugen Sie Aktivitäten im Freien;
• Belüften Sie Ihre Innenräume regelmäßig.